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Pflegeberatung – Infos zu Anspruch, Antrag und Ablauf

In Deutschland hat jeder Versicherte, Angehörige oder Lebenspartner einen umfassenden Anspruch auf Pflegeberatung durch die Pflegekassen. In diesem Ratgeber informieren wir über die Inhalte, Antragsstellung, und Ablauf der Pflegeberatung.

Paul Jakob, zuletzt aktualisert am 29.12.2019

In Deutschland hat jeder Versicherte, Angehörige oder Lebenspartner einen umfassenden Anspruch auf Pflegeberatung durch die Pflegekassen. In diesem Ratgeber informieren wir über die Inhalte, Antragsstellung, und Ablauf eines Beratungstermins.

Hintergrund zur Pflegeberatung

Seit 1. Januar 2009 haben in Deutschland alle Menschen mit Pflege-, Versorgungs- oder Betreuungsbedarf, die Leistungen nach SGB XI beziehen oder beantragt haben, einen gesetzlichen Anspruch auf eine unabhängige, kostenlose und individuelle Pflegeberatung.

Diese erweiterte Pflegeberatung zielt darauf ab, den Pflegebedürftigen eine umfassende Unterstützung bei der Auswahl und Inanspruchnahme notwendiger Hilfe- und Pflegeleistungen zukommen zu lassen und auf die dazu erforderlichen Maßnahmen hinzuwirken.

Bei welchen Themen kann eine Pflegeberatung unterstützen

Der Gesetzgeber gibt im § 7a SGB XI vor, welche Leistungen über eine Pflegeberatung abgedeckt werden sollen, wie z.B. das Erstellen und Umsetzen eines Versorgungsplanes für den Pflegebedürftigen. Detailierte Informationen zu den vorgegebenen Inhalten einer Pflegeberatung finden Sie hierDetailierte Informationen zu den vorgegebenen Inhalten einer Pflegeberatung..

Trotzdem können Sie aber alles was Ihnen rund um das Thema Pflege auf der Seele brennt, ansprechen.

Hier einige Beispiele

  • Ermittlung des Pflegebedarfs und wie dieser umgesetzt wird
  • Informationen zur häuslichen Krankenpflege
  • Alles Wissenswerte über barrierefreie Wohnungen und welche Zuschüsse Sie für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen erhalten
  • Zuschüsse und Kostenübernahmen
  • Kann zu Hause gepflegt werden oder muss ein Pflegeheim in Betracht gezogen werden und welche Kosten kommen dann auf die Angehörigen zu
  • Informationen, wie pflegende Angehörige versichert sind
  • Erfassung der benötigten Hilfsmittel wie Pflegebett, Pflegehilfsmittel, Hausnotruf, Kompressionsstrümpfe, Rollstühle oder Elektromobile
  • Wie können pflegende Angehörige entlastet werden kann eine Pflegeberatung unterstützen

Wer hat einen Anspruch auf diese Leistung?

Die Verfügbarkeit einer kostenlosen Pflegeberatung ist gestzlich klar geregelt:

Personen, die Leistungen nach diesem Buch erhalten, haben Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch einen Pflegeberater oder eine Pflegeberaterin ...

Hierzu zählen Sie wenn Sie bereits Leistungen beziehen oder wenn Sie einen Antrag auf Leistungen gestellt haben.

Infos zur Antragsstellung

Kontaktieren Sie Sie hierzu die jeweils zuständige Pflegekasse.

Nach der erstmaligen Antragstellung muss die Pflegekasse dem Antragsteller einen Beratungstermin innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Antrags bei der Pflegekasse anbieten. Dieses Angebot hat unmittelbar zu erfolgen.

Das bedeutet, dass die Pflegekasse hier nicht erst eine oder zwei Wochen verstreichen lassen darf. Das Angebot des Beratungstermins muss quasi am selben Tag von der Pflegekasse verschickt werden. Vereinbaren der Antragsteller oder sein Vertreter einen späteren Termin, muss die Pflegekasse keine Frist mehr beachten.

Wo findet die Pflegeberatung statt?

Die gesetzlichen Pflegekassen haben Pflegestützpunkte (§ 92c SGB XI) als wohnortnahe Anlaufstellen für die Bevölkerung eingerichtet. Die privaten Krankenversicherungen betreiben mit COMPASS Private Pflegeberatung GmbH ein eigenes Beratungsunternehmen, das neben der telefonischen vor allem auch eine aufsuchende Beratung im eigenen Zuhause anbietet.

Pflegestützpunkte

Pflegestützpunkte bieten eine wohnortnahe fachliche Beratung und Versorgung bei allen Fragen rund um die Pflege. Neben Pflegeberatern finden sich hier auch andere Leistungsträger wie etwa Kommunen (Hilfe zur Pflege), Krankenkassen, Leistungserbringer oder auch Selbsthilfegruppen. Mit dem gebündeltem Wissen der verschiedenen Kooperationspartner erhalten Pflegebedürftige und deren Angehörige in den Pflegestützpunkten eine individuelle Beratung. Das Care-Management fällt dabei schwerpunktmäßig in den Aufgabenbereich der Kommune und das Case-Management wird mit der Pflegeberatung der Kranken- und Pflegekassen abgesichert.

Die föderale Organisation der Pflegestützpunkte, die von den Landespflegekassen in Kooperation mit den obersten Landesbehörden errichtet werden, hat dazu geführt, dass die Anzahl der Pflegestützpunkte in den einzelnen Bundesländern stark variiert.

COMPASS Private Pflegeberatung

Die Compass-Pflegeberatung ist eine Initiative des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V.. Seit dem 01.01.2009 steht die Compass-Pflegeberatung den Versicherten der privaten Pflegepflichtversicherung zu Fragen rund um die Pflege zur Seite.

Das Beratungsangebot reicht von einem einfachen Gespräch bis hin zu einer umfassenden Pflegeberatung und Begleitung in schwierigen Situationen. Ein flächendeckendes Netz von Pflegestützpunkten besteht nicht, Aber dafür sichern sie eine kurzfristige Beratung vor Ort zu.

Weitere Informationen zu Pflegeberatung bei privat Versicherten und Kontaktmöglichkeiten finden sie hier: www.compass-pflegeberatung.deKontaktdaten der Compass Pflegeberatung und Infos zur Pflegeberatung für privat Versicherte.

Beratung bei Ihnen zuhause oder am Telefon

Auf Wunsch können Beratungstermine auch zuhause stattfinden oder per Telefon durchgeführt werden. Teilen Sie Ihren Wunsch entsprechend bei Antragsstellung mit.

Die Qualifikation/Ausbildung der Pflegeberater

Die Weiterbildung zum Pflegeberater und ihre rechtliche Grundlage: Nach § 7a SGB XI werden als Leistung der Pflegekassen Pflegeberaterinnen und Pflegeberater eingesetzt. Demnach haben Versicherte, die Leistungen nach dem SGB XI beziehen oder diese beantragt haben, einen Anspruch auf umfassende Pflegeberatung.

Seit 2011 darf diese Beratung nur noch von eigens dazu qualifiziertem Personal durchgeführt werden. Dazu müssen Berater mindestens zwei Jahre Berufspraxis im Pflege-/Sozialbereich vorweisen und den eine spezielle Fortbildung absolvieren.

Inhalte dieser Fortbildung definiert der GKV-Spitzenverband im Auftrag der Bundesregierung über Richtlinienvorgabe: Link zu den aktuellen Richtlinien der GKV (PDF)Ausführliche Fassung der GKV Richtlinien.