Was ist ein Pflegegrad? Wie wird man als Pflegegrad 1 eingestuft? Welche Leistungen stehen Ihnen dadurch zu? Diese Fragen beantwortet unser Ratgeber.
Wer in Deutschland Pflegebedürftig wurde, hatte bisher schlechte Karten. Lediglich 3 sogenannte Pflegestufen entschieden wer was und wie viel bekommt. Am 01.01.2017 traten ein paar Änderungen zu Gunsten der Betroffenen in Kraft. Die bisher vorhanden 3 Pflegestufen wurden durch 5 Pflegegrade ersetzt, um auch Menschen mit „geringfügiger Beeinträchtigung in Fähigkeiten und Selbstständigkeit“ Unterstützung zu bieten. Im konkreten heisst das, alle die bisher als „zu fit galten“ bekommen nun die längst schon überfällige Unterstützung. Was das genau für Vorteile bringt erklärt Ihnen pflege-check.net.
Ein Pflegegrad ist eine Art Notensystem des Pflegestärkungsgesetzes, welches darüber entscheidet wie viel finanzielle Unterstützung sie erwarten können. Bei Pflegegrad 1 erhalten sie die wenigste Unterstützung, bei Pflegegrad 5 die höchste. Den ersten Pflegegrad bekommen Menschen mit „geringfügiger Beeinträchtigung in Fähigkeiten und Selbstständigkeit“. Er ist für diejenigen geeignet die ihren Alltag zwar überwiegend selbstständig bewältigen können, dennoch hin und wieder auf etwas Hilfe angewiesen sind.
Um Ihnen oder einem Angehörigen einen Pflegegrad zu erteilen verschafft sich der MDK, also der medizinische Dienst der Krankenkassen/MEDICPROOF bei einer Prüfung mit dem neuen Begutachtungsassessment einen Überblick über die vorliegenden Beeinträchtigungen. So schaut sich der Prüfer anhand von 6 Modulen genau an, wo im täglichen Leben Unterstützung gebraucht wird.
Wenn laut der Begutachtung mindestens 12,5-27 Punkte erfüllt sind wird der Pflegegrad 1 erteilt.
Damit Sie gut auf die Prüfung vorbereitet sind empfiehlt es sich ein Pflegetagebuch zu führen. Da die Prüfer möglicherweise penible Fragen stellen , sind Sie mit dem Tagebuch jederzeit in der Lage die genauen Bereiche der Hilfe nachzuweisen.
Was die Leistungen angeht sieht es für Inhaber oder Angehörige des Pflegegrad 1 eher dünn aus. Tatsächlich gibt es aber ein paar Tricksund Kniffe, wie sie möglicherweise etwas mehr Förderung erhalten.
Auf Zuschüsse für die Verhinderungspflege müssen Versicherte mit Pflegegrad 1 leider verzichten. Da sie generell überwiegend selbstständig sind bekommen sie keinen Zuschuss in Form von Verhinderungspflege bei Krankheit oder Urlaub ihrer pflegenden Angehörigen.
Der Entlastungsbetrag ist so etwas wie das Schweizer Taschenmesser für die Pflegegrade. Er ist ziemlich vielseitig und kann für fast alles verwendet werden. Wenn sie z.B.jemanden benötigen, der Ihnen bei Ihren Einkäufen hilft, - gerne unter Leute gehen und Betreuungsgruppen für leicht Pflegebedürftige besuchen möchten - oder eine Haushaltshilfe für die Nahrungszubereitung oder Aufräumarbeiten beschäftigen möchten.
Wenn sie den Entlastungsbetrag nutzen möchten, können sie mit 125€ pro Monat rechnen. Der Antrag wird formlos bei der jeweiligen Pflegekasse gestellt. Die Nachweise für die einzelnen Leistungen können sie bequem in Form von Rechnungen, Quittungen oder Belegen einreichen.
Für alle Arten der stationären Pflege unterstützt der Staat pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 leider viel zu wenig. Ob Kurzzeitpflege oder ein fester Platz in einem Pflegeheim, für beides bietet sich lediglich der Entlastungsbeitrag von 125€/Monat an. Allerdings muss man bedenken dass ein durchschnittlicher Platz in einem Pflegeheim bei circa 100€/Tag liegt. Ein Schlupfloch gibt es allerdings mit dem sogenannten Krankenhausstrukturgesetz. Sollten sie nach Entlassung aus dem Krankenhaus noch nicht Reha fähig sein oder in der Lage selbstständig zu Hause zu Leben, so haben sie Anspruch auf dieses Gesetz. Das heisst einmal im Jahr besteht Anspruch auf Überleitungspflege im Sinne von 1.612€ für maximal 4 Wochen.
Wer sich für Versorgung im eigenen Heim entscheidet hat mehrere Anlaufstellen zur Förderung. Sie können 4000€ beim Staat beantragen um ihre eigenen vier Wände auf ihre Bedürfnisse anzupassen. Beispielsweise durch einen Treppenlift oder den Umbau des Bades. Ferner können sie 23€ für einen Hausnotruf und 40€ für Pflegemittel monatlich beantragen.
Pflegebedürftige mit dem ersten Pflegegrad Anspruch auf ein individuelle Pflegeberatung. Solch eine Beratung wird von der jeweiligen Pflegekasse/Pflegedienst kostenfrei angeboten. Pflegende Angehörige können kostenfrei an Kursen teilnehmen, in denen die Grundkenntnisse pflegerischer Tätigkeiten vermittelt werden.
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, sich halbjährlich in Ihrer häuslichen Umgebung beraten zu lassen. Nehmen Sie diese Beratung in Anspruch, kommt eine speziell ausgebildete Pflegekraft zu Ihnen, um ihnen bei wichtigen Fragen zur Pflege beratend zur Seite zu stehen. Wichtige Themen sind oft die pflegerische Versorgung, der Umgang mit Demenz oder eine pflegegerechte Wohnungsgestaltung.